Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen Stand: 01.02.2020 Geltungsbereich Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Searchmetrics GmbH (im Folgenden „Searchmetrics“ genannt), Greifswalder Straße 212, 10405 Berlin, (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 111340 B) und dem Auftraggeber gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen, soweit keine produkt- oder leistungsspezifischen Bedingungen gelten. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB. Unternehmer ist hierbei eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn Searchmetrics in Kenntnis entgegenstehender, abweichender oder ergänzender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen ohne Widerspruch gegen die Bedingungen des Auftraggebers bewirkt. Sie werden nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. Der Auftraggeber erkennt alle vorstehenden Bedingungen durch die Erteilung des Auftrags an. Soweit das dem Aufraggeber unterbreitete Angebot von Searchmetrics schriftliche Bestimmungen enthält, die von den folgenden allgemeinen Bedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Regeln vor. § 1 Zustandekommen des Vertrages (1) Searchmetrics unterbreitet dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über einzelne Leistungen von Searchmetrics. (2) Das Angebot bedarf der schriftlichen Annahmeerklärung durch den Auftraggeber. (3) Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Searchmetrics kommt mit Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung bei Searchmetrics und deren Annahme durch Searchmetrics zustande. § 2 Leistungsbeschreibung (Beratungsleistungen) (1) Searchmetrics bietet Dienstleistungen in Form von Beratungsleistungen an, deren Details, insbesondere der Leistungsumfang, sich aus dem Angebot und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen lassen. (2) Searchmetrics erbringt die geschuldeten Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. § 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen (1) Die Vergütung und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot auf Abschluss eines Vertrages. (2) Die Vergütung (Pauschalhonorare sowie angefallene Aufwendungen wie Reisekosten, Spesen, Arbeitsmaterial, zugekaufte Leistungen, etc.) versteht sich soweit in den jeweils gültigen Angeboten nicht anderes bestimmt ist, ohne Umsatzsteuer. (3) Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Vergütungen im Voraus ohne Abzüge zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zur Zahlung fällig. (4) Haben die Vertragsparteien keine bestimmte Vergütung vereinbart, so berechnet Searchmetrics die erbrachten Leistungen auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von Searchmetrics. (5) Sofern der Auftraggeber die Details seiner Bestellung/Auftragsbestätigung (z.B. Bestellnummer) auf einer Rechnung benötigt, so ist der Auftraggeber verpflichtet diese Details mit Unterzeichnung bzw. unverzüglich nach erfolgter Unterzeichnung des Angebots an Searchmetrics zu übermitteln. (6) Durch die Zahlung der Vergütung werden alle Ansprüche von Searchmetrics für die vertragsmäßige Erbringung ihrer Dienstleistungen abgegolten. Bei Zahlungsverzug ist Searchmetrics berechtigt: (a) während des Verzuges die Geldschuld in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes nach § 288 BGB zu verzinsen (b) die Erbringung weiterer Leistungen zu verweigern. Der Auftraggeber hat während des Verzuges die bislang angefallene Geldschuld in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes nach § 288 BGB zu verzinsen. (c) nach erfolgloser Mahnung und Ablauf einer Frist von zwei Wochen, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Im Falle der außerordentlichen Kündigung bleiben die bis dahin angefallenen vertraglich vereinbarten Zahlungsansprüche von Searchmetrics sowie Schadensersatzansprüche unberührt. Der Auftraggeber hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes nach § 288 BGB zu verzinsen. § 4 Rechteeinräumung (1) Searchmetrics ist Inhaber sämtlicher Rechte, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die Searchmetrics unter dieser Vereinbarung erbringt, stehen, insbesondere an der von Searchmetrics betriebenen Plattform „Searchmetrics Suite“ und der damit verbundenen Datenbank und Software. Sämtliche Geschäftsgeheimnisse, sowie Urheber-, Marken-, Patent- und sonstige Schutzrechte an den Dienstleistungen, der Plattform, dem Datenbankwerk, der Datenbank und den Inhalten, Daten und sonstigen Elementen stehen ausschließlich Searchmetrics zu. (2) Der Auftraggeber erhält das einfache, zeitlich unbefristete, mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika und von Kanada örtlich nicht beschränkte, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht die von Searchmetrics nach diesem Vertrag erstellten Beratungsergebnisse für eigene Zwecke zu nutzen. Der Zugang zu der Plattform „Searchmetrics Suite“ ist von dieser Lizenzeinräumung nicht umfasst. (3) Searchmetrics ist widerruflich berechtigt, den Auftraggeber im Rahmen seines Internetauftritts und in Marketingmaterialien als Referenzkunden zu benennen. § 5 Pflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, in seinem Verantwortungsbereich alles Erforderliche zu tun, damit Searchmetrics die nach diesem Vertrag geschuldeten Dienstleistungen erbringen kann. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung von Netzwerk-, Internet- und Telekommunikationsanbindungen, Hard- und Software sowie hinreichend sachkundiges Personal. (2) Der Auftraggeber wird Searchmetrics sämtliche Informationen über Angelegenheiten im Zusammenhang mit der jeweils zu erbringender Dienstleistung vollständig, zutreffend und unverzüglich zur Verfügung stellen. (3) Der Auftraggeber wird Searchmetrics außerdem rechtzeitig über solche Umstände informieren, die von Bedeutung für die zu erbringende Dienstleistung sein können. (4) Schuldet Searchmetrics Arbeitsergebnisse, hat der Auftraggeber Searchmetrics Beanstandungen und Änderungswünsche unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 7 Werktagen schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gelten die Arbeitsergebnisse als genehmigt. § 6 Datenschutz Searchmetrics versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie andere einschlägige Rechtsvorschriften zu beachten. Die Daten des Auftraggebers werden nur soweit sie für die Vertragsbegründung und zu Abrechnungszwecken erforderlich sind, benutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen eines Unterauftragsverhältnisses und nach vorheriger Unterrichtung des Auftraggebers. § 7 Vertraulichkeit (1) Keine der Vertragsparteien wird die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nutzen oder offenlegen, es sei denn, dies geschieht zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder wenn dies aufgrund von Gesetz, einer sonstigen Vorschrift oder einer gerichtlichen Anweisung erforderlich ist. Die so zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtete Vertragspartei setzt die jeweils andere Vertragspartei hierüber so früh wie möglich vor der Offenlegung dieser Informationen in Kenntnis. Bei Beendigung des Vertrages werden die Parteien sämtliche vertrauliche Informationen sofort zurückgeben oder vernichten und auf entsprechende Nachfrage, dies schriftlich bestätigen. (2) „Vertrauliche Informationen“ im Rahmen dieser Vereinbarung sind sämtliche in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form zugänglich gemachten Informationen , die von einer der Vertragsparteien gegenüber der anderen offengelegt werden und die entweder als „vertraulich“ gekennzeichnet werden oder aufgrund ihres Inhalts als vertraulich anzusehen sind. Hierzu zählen insbesondere (aber nicht abschließend) alle urheberrechtlich oder als Datenbankwerk geschützte Daten, sowie alle rechtlichen, finanziellen, technischen, betrieblichen, wirtschaftlichen und personellen Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Kundeninformationen, Marketing- und/oder Preis-Strategien, Produkte, Dienstleistungen, Software, Designs und Entwicklungen. Abweichend hiervon gehören zu den vertraulichen Informationen nicht solche Informationen, die der allgemeinen Öffentlichkeit bekannt sind, die der jeweils anderen Partei, gegenüber der sie offenbart wurden, bereits vor der Offenbarung bekannt war oder die unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen von der empfangenden Vertragspartei entwickelt wurden. § 8 Schutzrechte Alle Urheberrechte, Patentanmeldungen, Patente, Geschäftsgeheimnisse und sonstigen geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte an Leistungen, die gemäß dieser Vereinbarung entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden, insbesondere an Software, einschließlich Quellcodes, Datenbanken, Hardware sowie von Searchmetrics erstellten Inhalten (Texten, Bildern, Videos, Audio Dateien oder weiteren Medieninhalten) oder anderem Material, wie Analysen, Entwicklungen, Dokumentationen und Berichten, sowie am Vorbereitungsmaterial verbleiben ausschließlich bei Searchmetrics. § 9 Garantien und Haftung (1) Soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist, haftet Searchmetrics nach den gesetzlichen Bestimmungen. (2) Für andere als durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Searchmetrics nur soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf die der Auftraggeber vertrauen kann, durch Searchmetrics beruhen. (3) Sofern Searchmetrics fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. (4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. (5) Searchmetrics haftet nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners. Soweit die vertragliche Haftung von Searchmetrics ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. (6) Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten gemäß § 4 nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von Searchmetrics ausgeschlossen. (7) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren – mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung und nach dem Produkthaftungsgesetz – spätestens mit dem Ablauf von einem (1) Jahr ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. (8) Für die Richtigkeit der von Dritten zur Verfügung gestellten bzw. übermittelten Daten und Inhalte wird nicht gehaftet. (9) Searchmetrics haftet nicht für Verzögerungen, die durch unvollständige Informationsübermittlung von Seiten des Auftraggebers entstehen. § 10 Vertragslaufzeit und Kündigung (1) Sofern im Angebot nicht anders geregelt beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate und beginnt zu dem im Angebot festgelegten Zeitpunkt. (2) Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet. (3) Die Kündigung bedarf der Textform. § 11 Zurückbehaltung Der Auftraggeber ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. § 12 Schlussbestimmungen (1) Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus dieser Vereinbarung die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, einschließlich deliktischer Ansprüche, ist Berlin. (3) Erfüllungsort ist Berlin. (4) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung und zur Ausfüllung von Lücken eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt haben.